Coaching und Praxis
Zielgruppe
Die Maßnahme im Kontext des Anerkennungsgesetzes richtet sich an ausländische Fachkräfte nach dem Abschluss des Anerkennungsverfahrens ohne oder mit wenig praktischer Erfahrung, die eine Hilfestellung bei der Selbstvermarktung und der Arbeitsaufnahme entsprechend ihrem Bildungsniveau benötigen:
- Personen mit voller Anerkennung ihres Berufsabschlusses Erforderliches Sprachniveau: mindestens B2, der Abschluss eines C1-Kurses wird empfohlen
- Akademiker mit einer positiven Zeugnisbewertung bzw. positiver Bewertung einer anderen zuständigen Stelle. Erforderliches Sprachniveau: Abschluss eines C1-Kurses
Ziele
- Berufscoaching und Begleitung der praktischen Erprobung in einem qualifikationsgerechten Berufsfeld oder einem verwandten Bereich
- Vermittlung von berufsrelevanten praktischen Kenntnissen
- Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle
- Abbau von Hemmnissen bei der Aufnahme einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung, Vorbereitung einer nachhaltigen arbeitsmarktpolitischen und sozialen Integration der Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt
Inhalte
Migrationsspezifisches Bildungs-, Berufs- und Sprach-Einzelcoaching entlang der praktischen Erprobung:
- Stärkung des Selbstbewusstseins im Hinblick auf fachliche und persönliche Stärken
- Analyse der fachlichen und persönlichen Defizite
- Vermittlung von Kenntnissen zur Firmenkultur
- Kommunikation im Betrieb
- Entwicklungstrends in der Branche
- aktuellen Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Berufsfeld bzw. Schnittstellenbereichen
- Arbeitnehmer-relevante Kenntnisse im Arbeitsrecht
- Sprachmentoring
- Unterstützung bei der Stellenakquise
| Teilnahmedauer | 12 Wochen betriebliche Arbeitserprobung, begleitendes Einzelcoaching á 2 Std. pro Woche |
| Beginn | individuell |
| Kosten | Teilnahme nur mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) |
| Abschluss | Teilnahmebescheinigung des Trägers |
| Ort | Güldenstraße 19, 38100 Braunschweig |
zertifizierte Maßnahme nach § 179 SGB III (AZAV)

